Kosten und Erstattung

Gesetzliche Krankenkassen
Osteopathie wird von vielen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Da die Regelungen für die Kostenerstattung unterschiedlich sind, finden Sie hier eine Übersicht über die jeweiligen Bedingungen:

www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste

Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe die Kosten für osteopathische Behandlungen erstattet werden.

Gesetzlich Versicherte / Selbstzahler
Das Behandlungshonorar beträgt 100.- €.

Private Krankenversicherung / private Zusatzversicherung
Osteopathische Behandlungen werden über die Heilpraktiker Gebührenordnung (GebüH) abgerechnet.
Die Versicherungen übernehmen die Behandlung ganz oder teilweise,
entsprechend der vereinbarten Erstattung für Heilpraktiker Leistungen.